
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
NOKI Kiel
Norddeutscher Verbund für Kinderverhaltenstherapie – Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche in Kiel.

Norddeutscher Verbund für Kinderverhaltenstherapie
Der NOKI Kiel verbindet psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit der Ausbildung angehender Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten.
Der Verbund wurde 2010 gegründet. Die Universität Kiel ist als staatlich anerkannte Ausbildungseinrichtung gemäß § 6 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) akkreditiert; zum 1. Mai 2016 startete in Kiel der erste Ausbildungsgang Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
In den NOKI-Ausbildungsambulanzen behandeln angehende Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten – mit abgeschlossenem Studium der Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit – Kinder und Jugendliche verhaltenstherapeutisch unter Supervision.
Ausbildung läuft aus
Der letzte Ausbildungsstart am NOKI Kiel war im Oktober 2025. Aufgrund des neuen Psychotherapeutengesetzes von 2020 bietet das Institut danach keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr an – weder nach altem noch nach neuem Recht.
Die Approbation kann in der Übergangsregelung noch bis spätestens Oktober 2032 erworben werden.
Die NOKI-Ambulanz
Diagnostische Abklärung und Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche – an zwei Standorten in Kiel.
Was ist Verhaltenstherapie?
Mit verhaltenstherapeutischen Techniken werden psychische Störungen behandelt, etwa Ängste, Zwänge oder Impulskontrollstörungen. Gemeinsam mit den Eltern werden zunächst die Bedingungen erarbeitet, unter denen die Auffälligkeiten entstanden sind. Daraus leiten sich die Ziele eines festgelegten Behandlungsplans ab.
Eine erfolgreiche Verhaltenstherapie setzt die aktive Mitarbeit der Patientinnen und Patienten voraus; in vielen Fällen ist zusätzlich die Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen notwendig.
Wer kann behandelt werden?
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Wir bieten diagnostische Abklärung und gegebenenfalls eine anschließende Psychotherapie, zum Beispiel bei:
- Verhaltensstörungen wie Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS)
- oppositionellem und regelwidrigem Verhalten, Aggressionen
- emotionalen und Angststörungen, z. B. Trennungsangst, ausgeprägter Geschwisterrivalität, Angst vor sozialen Situationen, verstärktem Sorgenmachen, panischer Angst, Leistungsängsten oder Phobien
- Problemen mit dem Schulbesuch und Leistungsproblemen in der Schule
- Zwangs- und Tic-Störungen
- Depressionen und hoher emotionaler Empfindlichkeit
- Anpassungsstörungen, Folgen eines psychischen Traumas, Trauerreaktionen
- Einnässen und Einkoten
- Essstörungen
- Mutismus
- Kopf-, Bauch- und weiteren Schmerzen mit emotionaler Belastung
- psychogen bedingten körperlichen Symptomen
- Schlafstörungen


Von der Anmeldung zur Therapie
Vier Schritte bis zum Therapiebeginn – wir begleiten Sie und Ihr Kind dabei.
01
Erstkontaktbogen ausfüllen
Interessieren Sie sich für eine Therapie Ihres Kindes, füllen Sie bitte den Erstkontaktbogen aus. Per E-Mail erhalten Sie die Bestätigung, dass Ihr Kind auf der Warteliste steht. Die Wartezeit beträgt aktuell mehrere Monate.
02
Erstgespräch
Das Erstgespräch klärt, ob es sich um ein psychotherapeutisch behandelbares Problem handelt. Die Erstgespräche werden unter anderem von der Ambulanzleitung geführt.
03
Probatorische Sitzungen
Sind Sie als Sorgeberechtigte und Ihr Kind bereit, aktiv mitzuwirken, folgen zunächst sechs probatorische Sitzungen („Kennenlernphase“) und weitere Sprechstunden – zur weiteren Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlungsplanung.
04
Antrag und Therapie
Liegt eine Indikation vor, stellen wir bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Kindes einen Antrag auf ambulante Psychotherapie (Kurzzeit- oder Langzeittherapie). Die Dauer der Therapie richtet sich nach den Behandlungszielen und der Komplexität der Problematik.
Bitte beachten
Voraussetzung für eine Psychotherapie bei Ihrem Kind sind eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile und eine gesetzliche Krankenversicherung.
Auf einen Blick
| Angebot | Diagnostik und Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche |
| Alter | bis zum vollendeten 21. Lebensjahr |
| Versicherung | gesetzliche Krankenversicherung |
| Voraussetzung | schriftliches Einverständnis beider sorgeberechtigten Elternteile |
| Anmeldung | Erstkontaktbogen – danach Warteliste |
| Wartezeit | aktuell mehrere Monate |
| Standorte | Burgstraße 2, 24103 Kiel · Skandinaviendamm 360, 24109 Kiel |
Kontakt
Termine nach Vereinbarung. Für Erstgespräche nutzen Sie bitte den Erstkontaktbogen.
Für PiA und Partner
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0431 705 51 578
verwaltung.ambulanz@noki.uni-kiel.de
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Standorte
NOKI-Ambulanz
Burgstraße 2
24103 Kiel
NOKI-Ambulanz
Skandinaviendamm 360
24109 Kiel
Fax: 0431 670 74 974
Bildnachweis: Fotos „Malsachen“, „Bausteine“ und „Vorlesen“ von Shixart1985, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons.
