Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

NOKI Kiel

Norddeutscher Verbund für Kinderverhaltenstherapie – Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche in Kiel.

Buntstifte und Filzstifte auf einem Maltisch, im Hintergrund unscharf ein Kind

Norddeutscher Verbund für Kinderverhaltenstherapie

Der NOKI Kiel verbindet psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit der Ausbildung angehender Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten.

Der Verbund wurde 2010 gegründet. Die Universität Kiel ist als staatlich anerkannte Ausbildungseinrichtung gemäß § 6 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) akkreditiert; zum 1. Mai 2016 startete in Kiel der erste Ausbildungsgang Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

In den NOKI-Ausbildungsambulanzen behandeln angehende Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten – mit abgeschlossenem Studium der Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit – Kinder und Jugendliche verhaltenstherapeutisch unter Supervision.

Ausbildung läuft aus

Der letzte Ausbildungsstart am NOKI Kiel war im Oktober 2025. Aufgrund des neuen Psychotherapeutengesetzes von 2020 bietet das Institut danach keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr an – weder nach altem noch nach neuem Recht.

Die Approbation kann in der Übergangsregelung noch bis spätestens Oktober 2032 erworben werden.

Die NOKI-Ambulanz

Diagnostische Abklärung und Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche – an zwei Standorten in Kiel.

Was ist Verhaltenstherapie?

Mit verhaltenstherapeutischen Techniken werden psychische Störungen behandelt, etwa Ängste, Zwänge oder Impulskontrollstörungen. Gemeinsam mit den Eltern werden zunächst die Bedingungen erarbeitet, unter denen die Auffälligkeiten entstanden sind. Daraus leiten sich die Ziele eines festgelegten Behandlungsplans ab.

Eine erfolgreiche Verhaltenstherapie setzt die aktive Mitarbeit der Patientinnen und Patienten voraus; in vielen Fällen ist zusätzlich die Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen notwendig.

Wer kann behandelt werden?

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Wir bieten diagnostische Abklärung und gegebenenfalls eine anschließende Psychotherapie, zum Beispiel bei:

  • Verhaltensstörungen wie Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS)
  • oppositionellem und regelwidrigem Verhalten, Aggressionen
  • emotionalen und Angststörungen, z. B. Trennungsangst, ausgeprägter Geschwisterrivalität, Angst vor sozialen Situationen, verstärktem Sorgenmachen, panischer Angst, Leistungsängsten oder Phobien
  • Problemen mit dem Schulbesuch und Leistungsproblemen in der Schule
  • Zwangs- und Tic-Störungen
  • Depressionen und hoher emotionaler Empfindlichkeit
  • Anpassungsstörungen, Folgen eines psychischen Traumas, Trauerreaktionen
  • Einnässen und Einkoten
  • Essstörungen
  • Mutismus
  • Kopf-, Bauch- und weiteren Schmerzen mit emotionaler Belastung
  • psychogen bedingten körperlichen Symptomen
  • Schlafstörungen
Kind steckt farbige Holzbausteine auf ein Steckbrett
Therapeutin liest einem Mädchen in einem hellen Spielzimmer aus einem Bilderbuch vor

Von der Anmeldung zur Therapie

Vier Schritte bis zum Therapiebeginn – wir begleiten Sie und Ihr Kind dabei.

01

Erstkontaktbogen ausfüllen

Interessieren Sie sich für eine Therapie Ihres Kindes, füllen Sie bitte den Erstkontaktbogen aus. Per E-Mail erhalten Sie die Bestätigung, dass Ihr Kind auf der Warteliste steht. Die Wartezeit beträgt aktuell mehrere Monate.

02

Erstgespräch

Das Erstgespräch klärt, ob es sich um ein psychotherapeutisch behandelbares Problem handelt. Die Erstgespräche werden unter anderem von der Ambulanzleitung geführt.

03

Probatorische Sitzungen

Sind Sie als Sorgeberechtigte und Ihr Kind bereit, aktiv mitzuwirken, folgen zunächst sechs probatorische Sitzungen („Kennenlernphase“) und weitere Sprechstunden – zur weiteren Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlungsplanung.

04

Antrag und Therapie

Liegt eine Indikation vor, stellen wir bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Kindes einen Antrag auf ambulante Psychotherapie (Kurzzeit- oder Langzeittherapie). Die Dauer der Therapie richtet sich nach den Behandlungszielen und der Komplexität der Problematik.

Bitte beachten

Voraussetzung für eine Psychotherapie bei Ihrem Kind sind eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile und eine gesetzliche Krankenversicherung.

Auf einen Blick

AngebotDiagnostik und Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche
Alterbis zum vollendeten 21. Lebensjahr
Versicherunggesetzliche Krankenversicherung
Voraussetzungschriftliches Einverständnis beider sorgeberechtigten Elternteile
AnmeldungErstkontaktbogen – danach Warteliste
Wartezeitaktuell mehrere Monate
StandorteBurgstraße 2, 24103 Kiel · Skandinaviendamm 360, 24109 Kiel

Kontakt

Termine nach Vereinbarung. Für Erstgespräche nutzen Sie bitte den Erstkontaktbogen.

Für Patientinnen und Patienten

Erstkontakt und Warteliste

0431 670 16 005
kontakt@noki.uni-kiel.de

Standorte

NOKI-Ambulanz
Burgstraße 2
24103 Kiel

NOKI-Ambulanz
Skandinaviendamm 360
24109 Kiel

Fax: 0431 670 74 974

Zur Website des NOKI Kiel

Bildnachweis: Fotos „Malsachen“, „Bausteine“ und „Vorlesen“ von Shixart1985, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons.

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